Sozialmedizinische Informationszentrale (SMIZ)

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Oft gestellte Fragen

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Was heisst "Gönner"? Jährliche Gönnerbeiträge und Einmalbeiträge?
SMIZ- Gönner sind rechtlich gesehen Spender, welche sich registrieren und den aktuellen Jahresgönnerbeitrag einzahlen. Als Gegenleistung für die finanzielle Unterstützung, erlässt die SMIZ ihren Gönnern sämtliche Kosten für die unter der Rubrik Angebot aufgeführten Leistungen. Eine Gönnerschaft gilt für 12 Monate ab dem Einzahlungsdatum. Einmalbeiträge sind nicht vorgesehen.

 

Weshalb gibt es keine weiteren Gönnerschaftskategorien? (Ehepaare ohne Kinder, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften, Studenten, AHV- Bezüger, Arbeitslose, usw)
Theoretisch könnten unzählige weitere Gönnerkategorien geschaffen werden. Aus Effizienz und Kostengründen sind wir bestrebt unsere Gönneradministration möglichst einfach aufzubauen. Aus diesem Hauptgrund haben wir die bestehende Lösung gewählt. Dass diese Lösung nicht so schlecht sein kann zeigt auch, dass bei den allermeisten vergleichbaren Organisationen dieselben Gönnerkategorien vorhanden sind wie bei uns.

Somit „unterstützen“ Ehepaare ohne Kinder ein wenig die Familien mit Kindern und Konkubinats- oder andere Paare Alleinerziehende und deren Kinder. Da diese Gruppen in der Regel über ein höheres Budget zur freien Verfügung haben, erachten wir den höheren Geldbetrag von CHF 5.— pro Jahr und Person (2 Einzelgönner gegenüber Familien- Gönner) als zumutbar und sozial verträglich.

Da aus unserer Sicht die Kosten für eine Gönnerschaft allgemein sehr moderat angesetzt sind, erachten wir diese ebenfalls für finanziell weniger bemittelte Personen, wie Studenten, Arbeitslose, AHV- Bezüger, usw., als zumutbar.

 

Sind wir im Ereignisfall gezwungen mit der SMIZ zusammenzuarbeiten?

Nein, es besteht für Sie keinen Zwang zur Zusammenarbeit mit der SMIZ. Im Ereignisfall können Sie frei entscheiden in welchen Bereichen und ab wann Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.

 

Welche Rechtsform hat die SMIZ?
Aktuell hat die SMIZ die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins. Bei einer genügenden Eigenkapitalbasis wird die SMIZ automatisch in eine gemeinnützige Stiftung umgewandelt, weil diese Rechtsform den Interessen und Möglichkeiten der SMIZ am besten entspricht.

Wer und was ist als Kontroll- und Aufsichts-Organ über die SMIZ und deren Finanzen vorgesehen?
Die Revisionsstelle der Stiftung SMIZ wird die Eidgenössische Stiftungsaufsicht sein. Ihr werden alle Zahlen offen gelegt und zur Prüfung überlassen.

Kann ich die SMIZ bereits heute finanziell unterstützen und wenn ja wie?
Sie können jederzeit eine Spende überweisen, egal ob Sie Gönner sind oder nicht. Am einfachsten können Sie dies mit einer Einzahlung auf unser Bankkonto tun:


Raiffeisenbank Malters

Verein SMIZ, 6043 Adligenswil
Zugunsten von: CH14 8119 2000 0080 7520 5
Konto: 60-4306-6

Kann ich meine Spende von den Steuern abziehen?
Spenden an gemeinnützige Organisationen können in den meisten Kantonen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Für alle Spenden über CHF 100 senden wir Ihnen jeweils Ende Januar eine Spendenbestätigung zu. Spenden unter einem Gesamtbetrag von CHF 100 bestätigen wir aus Kostengründen nur auf Wunsch. Spenden ab CHF 1'000 verdanken wir einzeln und sofort.

Wie wird meine Spende verdankt?
Um Administrationskosten zu minimieren und ohne Ihre gegenteilige Mitteilung, verdanken wir Spenden, welche zusätzlich zum Gönnerbeitrag getätigt werden, ab CHF 100/Jahr im Januar des nächsten Jahres pauschal. Diese Spendenbescheinigung können Sie als Beleg Ihrer Steuererklärung beilegen. Spenden ab CHF 1'000.- werden sofort verdankt.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Datenschutz ist uns wichtig. Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich für interne Zwecke und geben diese nicht an Dritte weiter. Die SMIZ führt eine eigene Datenbank und verwaltet ihre Daten selbständig. Wir vermieten und verkaufen keine Adressen an Dritte.

 

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