Sozialmedizinische Informationszentrale (SMIZ)

Entlastet Sie administrativ bei Krankheit, Unfall und in Pflegesituationen.
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Gönner Bestimmungen

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Gönnerbestimmungen der SMIZ

Einleitung

Sie als Gönner der Sozialmedizinischen Informationszentrale SMIZ unterstützen mit Ihrem Beitrag die weltweit erste gemeinnützige Organisation, welche Personen in einer schwierigen Situation, verursacht durch Unfall oder Krankheit, effektiv und effizient bei der Erledigung administrativer Aufgaben hilft. 

Es bestehen folgende Gönnerkategorien:

Einzelgönner:                 Einzelne Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr

Familie:                            Eltern und deren Kinder, welche im gleichen Haushalt leben und zum Zeitpunkt der 

                                          Einzahlung des Gönnerbeitrages das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Alleinerziehende:          Elternteile und deren Kinder, welche im gleichen Haushalt leben und zum Zeitpunkt der 

                                          Einzahlung des Gönnerbeitrages das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Familienangehörige, welche das 18. Lebensjahr erreichen, haben die Möglichkeit, die Gönnerschaft zu den Konditionen des Einzelgönners mit eigener Gönnernummer weiterzuführen.

Unsere Konditionen

Unsere aktuellen Konditionen der einzelnen Kategorien finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Gönner werden.

 

Leistungen der SMIZ

Als Dank (Gegenleistung) für Ihre finanzielle Unterstützung erlässt die SMIZ ihren Gönnern die Kosten für die in der Rubrik Angebot aufgeführten und von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. Wir sind bemüht, unsere Dienstleistungen steht's rasch und in bester Qualität zu erbringen und sind bestrebt unser Dienstleistungsangebot permanent zu optimieren und wenn möglich auszubauen.

 

Gültigkeit

Die Gönnerschaft gilt jeweils für 12 Monate und tritt mit dem Zahlungseingang des entsprechenden Gönnerbeitrages auf das SMIZ-Konto in Kraft. Eine gültige Gönnerschaft, und damit die Nutzung aller Rechte sowie der allfälligen Ausrichtung der Gönnerunterstützung, tritt nur durch erfolgte Zahlung der jeweiligen Gönnerbeiträge in Kraft.

 

Für Spenden bieten wir folgende Zahlungsmöglichkeiten an

Es gibt immer wieder Menschen, welche zusätzlich zum Gönnerbeitrag unsere Arbeit mit Spenden unterstützen wollen. Hierfür sind wir sehr dankbar und bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

Post- oder Banküberweisung auf folgendes Konto: 

Raiffeisenbank Malters

Verein SMIZ, 6043 Adligenswil

Zugunsten von: CH14 8119 2000 0800 7520 5

Konto: 60 – 4306 – 6

 

Rechtliches

Juristisch fallen unsere Gönner in den Bereich der Spender. Sie lassen sich registrieren und bezahlen den entsprechenden Gönnerbeitrag an die SMIZ. Die SMIZ erlässt als Gegenleistung für die finanzielle Unterstützung Ihren Gönnern sämtliche Kosten für die unter der Rubrik Angebot aufgeführten Leistungen. Diese Leistungen werden ausdrücklich ohne Bestehen einer Rechtspflicht seitens der SMIZ erbracht.

Die SMIZ erbringt für Ihre Gönner im Ereignisfall eine Art treuhänderische Leistung in der Schweiz. Da in jedem Land andere Verhältnisse und Gesetze gelten, erbringt die SMIZ ihre Leistung nicht im Ausland. Damit die Dienstleistungen zum Vorteil und im Sinne der Gönner  angemessen erbracht werden können, benötigt die SMIZ eine Bevollmächtigung der Gönner. Diese Ermächtigung berechtigt die SMIZ mit sämtlichen Stellen im sozialen und medizinischen Bereich in Kontakt zu treten und im Namen und Auftrag des Gönners zu kommunizieren und relevante Daten zum Vorteil des Gönners auszutauschen. Mit der Einzahlung des Gönnerbeitrages erklären sich die Gönner ausdrücklich mit dieser Ermächtigung einverstanden und erteilen der SMIZ dadurch automatisch die notwendige Vollmacht.

Abdeckung der Leistungen

Für zurückliegende oder aktuell laufende Fälle, die in Zusammenhang mit einem Unfall stehen, besteht seitens des Gönners kein Anrecht auf Inanspruchnahme von Leistungen der SMIZ. Krankheitsbedingte Fälle, im Speziellen chronische Erkrankungen und andauernde Invalidität, da werden die Dienstleistungen der SMIZ ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gönnerschaft in vollem Umfang erbracht.

 

Leistungsbereich

Wird die Gönnerschaft während eines aktuell durch die SMIZ bearbeiteten Falles beendet (z.B. nicht mehr bezahlter Gönnerbeitrag), besteht für den Gönner kein Anspruch auf die Weiterführung der Fallbearbeitung durch die SMIZ. Die SMIZ verpflichtet sich, die Gönner frühzeitig auf diese Situationen aufmerksam zu machen. Darunter fällt auch die rechtzeitige  Zustellung der Jahresrechnung, um eine Gönnerschaft ohne Unterbruch zu gewährleisten. Des Weiteren gilt auch die Information über die durchgeführte Abbuchung des Gönnerbeitrages im Falle des Lastschriftverfahrens durch den kontoführenden Finanzdienstleister des Gönners (Bank oder Post), als rechtzeitige Information. Dies aus dem Grund, da bei einem Lastschriftverfahren für den Gönner ein Widerrufsrecht besteht. Macht der Gönner von seinem Widerrufsrecht gebrauch, erlischt die Gönnerschaft ab diesem Zeitpunkt automatisch.

 

Datenschutz und Datensicherheit

Die SMIZ verpflichtet sich gegenüber ihren Gönnern zu einem aktiven Datenschutz. Die persönlichen von der SMIZ erhobenen Daten der Gönner werden ausschliesslich für interne Zwecke und zur Fallbearbeitung im Sinne der Gönner verwendet. Die von der SMIZ gesammelten Daten werden weder an Dritte verkauft oder vermietet, noch für Werbezwecke weitergegeben. Die von der SMIZ erhobenen Gönnerdaten werden nach neuestem Stand der Technik verwaltet und gesichert um einen ungewollten, vorsätzlichen oder strafbaren Zugriff durch Dritte von Ausserhalb zu verhindern.

 

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